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| 1.1 | Präambel und Ziele |
| 1.1.1 |
Hintergrund für Kurzarbeit, Rahmenbedingungen, Corona-Krise, Gefahrenlage
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Präambel Aufgrund der derzeitigen weltweiten Covid-19-Pandemie kommt es zu erheblichen Einbrüchen in der weltweiten Wirtschaft. Inzwischen sind auch in Deutschland vermehrt Infektionen mit dem Virus Covid-19 gemeldet worden. Unternehmen in Deutschland reagieren mit Maßnahmen, um ihre Mitarbeiter vor etwaiger Ansteckung zu schützen. Dies hat zur Folge, dass viele Unternehmen ihre Mitarbeiter in Homeoffice schicken oder Betriebe vorübergehend schließen. Die weitere Ausbreitung dieses Virus und damit einhergehende behördlich angeordnete Betriebsstilllegungen sind zu befürchten. Mit dem Rückgang der Mitarbeiter des Kunden im jeweiligen Betrieb sinkt die Anzahl unserer täglichen Tischgäste. Bei vorübergehenden kompletten Betriebsschließungen entfällt der Bedarf für die gastronomische Versorgung ganz. [Die Firma] sieht sich daher nicht mehr in der Lage, den Geschäftsbetrieb im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten. Zur Vermeidung von betriebsbedingten Entlassungen vereinbaren die Betriebsparteien, Kurzarbeit einzuführen. Diese Rahmenvereinbarung regelt die wesentlichen Bedingungen, unter denen Kurzarbeit im jeweiligen Betrieb eingeführt werden kann. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /783 |
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