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| 2.1 | Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit |
| 2.1.1 |
Zeitraum
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Einführung von Kurzarbeit Sollte vorübergehend an einem Betriebsstandort von [Firma] mindestens der für den Bezug von Kurzarbeitergeld erforderliche Anteil der Arbeitszeit (derzeit 10%) ausfallen; insbesondere wegen kundenbedingter Betriebseinschränkungen, Betriebsschließungen oder Auftragseinschränkungen, halten die Parteien die Einführung von Kurzarbeit für erforderlich, um den Fortbestand des Betriebes und der Arbeitsplätze der Mitarbeiter zu sichern. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /786 |
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