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| 2.1 | Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit |
| 2.1.1 |
Zeitraum
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2020 |
| Beginn und Dauer Die Kurzarbeit wird ab dem 01. April 2020 bis zum 30. April 2020 eingeführt.Besteht die Notwendigkeit, die Kurzarbeit infolge der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie zu verlängern, so sind sich die Parteien darüber einig, diese Betriebsvereinbarung in gleicher Art und Weise fortzuführen. Unbeschadet davon bedarf es einer erneuten Vereinbarung mit dem Betriebsrat. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /789 |
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