http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit |
| 2.1.1 |
Zeitraum
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2020 |
| Beendigung der Kurzarbeit Die Kurzarbeit endet voraussichtlich am 30. April 2020; die Option auf eine notwendige Verlängerung ist unter Ziff. 1 dieser Betriebsvereinbarung beschrieben. Beide Parteien sind sich einig, dass diese Betriebsvereinbarung einer einvernehmlichen Aufhebung oder einer Kündigung bedarf.Die Kurzarbeit kann mit Zustimmung des Betriebsrates unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Tagen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorzeitig beendet werden, wenn die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie gegriffen haben und der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden kann. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /789 |
| Textauszug 6 von 10 | « vorheriger | nächster » |