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| 2.1 | Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit |
| 2.1.1 |
Zeitraum
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Beginn und Dauer der Kurzarbeit - Mit Wirkung vom 15.03.2020 wird für die Zeit vom 15.03.2020 bis zum 14.09.2020 Kurzarbeit eingeführt. - Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden wird bis zu 0 Stunden reduziert. Feiertage werden nicht in die Kurzarbeit eingerechnet. - An Feiertagen wird grundsätzlich keine Kurzarbeit durchgeführt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /790 |
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