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| 2.1 | Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit |
| 2.1.1 |
Zeitraum
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landwirtschaft 2020 |
| Einführung der Kurzarbeit Für die Zeit vom 01.04.2020 bis vorerst 31.12.2020 wird Kurzarbeit für die Betriebe, bzw. Betriebsabteilungen eingeführt, die sich aus der Anlage 1 zu dieser Betriebsvereinbarung ergeben. Die betroffenen Betriebe, bzw. Betriebsabteilungen werden in Abstimmung mit dem Betriebsrat festgelegt. Hierbei sind Grund und Umfang des vorübergehenden Arbeitsausfalls mit dem Betriebsrat zu erörtern und in Anlage 1 zu dokumentieren. Anlage 1 wird befristet abgeschlossen. Sollte bis zum Ablauf der vorgenannten Frist weiterhin der Bedarf nach Kurzarbeit bestehen, kann Anlage 1 unter der beschriebenen Beteiligung des Betriebsrats angepasst und verlängert werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /792 |
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