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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

2.1 Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit
2.1.2 Namenslisten, Geltungsbereich, Versetzungen

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2020
Während des Kurzarbeitszeitraums wird die vertragliche wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden wie folgt abgesenkt:
- Die Arbeitnehmer der Gruppe 1 der Namensliste reduzieren während der Dauer der Kurzarbeit ihre Arbeitszeit um 100% auf 0 Arbeitsstunden je Woche.
- Die Arbeitnehmer der Gruppe 2 der Namensliste reduzieren während der Dauer der Kurzarbeit ihre Arbeitszeit um 60% auf 15,2 Arbeitsstunden je Woche.
- Die Arbeitnehmer der Gruppe 3 der Namensliste reduzieren während der Dauer der Kurzarbeit ihre Arbeitszeit um 60% auf 15,2 Arbeitsstunden je Woche.
- Die Arbeitnehmer der Gruppe 4 der Namensliste reduzieren während der Dauer der Kurzarbeit ihre Arbeitszeit nicht.
- Die Arbeitnehmer der Gruppe 5 der Namensliste reduzieren während der Dauer der Kurzarbeit ihre Arbeitszeit um 80 % auf 7,6 Stunden Arbeitsstunden je Woche
Änderungen sind im Einvernehmen mit den Betriebsparteien und in Abstimmung mit der Arbeitsagentur möglich.
HBS-Datenbank-Nr: 100100 /787
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