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Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit |
| 2.1.3 |
Ausnahmen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2020 |
| Von der Kurzarbeit werden ausgenommen: - Auszubildende und BA- bzw. Werkstudenten sowie das mit der Ausbildung beauftragte Personal - Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis während des Kurzarbeitszeitraums aufgrund Kündigung oder Aufhebungsvertrag endet - Schwangere Frauen und werdende Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen werden, und bei denen der Bezug von Kurzarbeitergeld in den Bemessungszeitraum des Elterngeldes gem. § 2 BEEG fallen wird - Mitarbeiter in Altersteilzeit - Geringfügig Beschäftigte - Mitarbeiter, bei denen die persönlichen Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld nicht vorliegen |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /788 |
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