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Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit |
| 2.1.3 |
Ausnahmen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Von der Kurzarbeit ausgenommen sind folgende Mitarbeiter: Auszubildende; Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis während des Kurzarbeit-Zeitraums aufgrund Kündigung, Befristungsablauf oder Aufhebungsvertrag endet; schwangere Frauen oder Eltern, die Elterngeld in Anspruch nehmen und bei denen der Bezug von Kurzarbeitergeld in den Bemessungszeitraum des Elterngeldes gem.§ 2b BEEG fallen wird; geringfügig Beschäftigte; Arbeitnehmer, bei denen die persönlichen Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld nicht vorliegen (§ 98 SGB III ). |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /786 |
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