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Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit |
| 2.1.3 |
Ausnahmen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Von der Kurzarbeit ausgenommen sind: - Auszubildende und Praktikanten und Praktikantinnen sowie das mit der Ausbildung beauftragte Personal - Schwangere Frauen und werdende Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen werden und bei denen der Bezug von Kurzarbeitergeld in den Bemessungszeitraum des Elterngeldes gemäß § 2 BEEG fallen, gegen Nachweis - Geringfügig Beschäftigte Beschäftigte, bei denen die persönlichen Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld nicht vorliegen. - Beschäftigte, die aufgrund der Einführung von Kurzarbeit Beihilfe zur Grundsicherung beanspruchen können gegen Bedürftigkeitsnachweis. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /783 |
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