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Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit |
| 2.1.3 |
Ausnahmen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landwirtschaft 2020 |
| Von der Kurzarbeit ausgenommen werden: - Auszubildende und BA- bzw. Werkstudent*innen; - Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis während des Kurzarbeitszeitraums aufgrund Kündigung oder Aufhebungsvertrag endet; - Schwangere Frauen und werdende Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen werden und bei denen der Bezug von Kurzarbeitergeld in den Bemessungszeitraum des Elterngeldes gem. § 2 BEEG i.V.m. § 2b BEEG fallen wird; - Beschäftigte in Altersteilzeit; - Geringfügig Beschäftigte; - Arbeitnehmer*innen, bei denen die persönlichen Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld nicht vorliegen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /792 |
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