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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

2.1 Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit
2.1.3 Ausnahmen

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Landwirtschaft 2020
Von der Kurzarbeit ausgenommen werden:
- Auszubildende und BA- bzw. Werkstudent*innen;
- Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis während des Kurzarbeitszeitraums aufgrund Kündigung oder Aufhebungsvertrag endet;
- Schwangere Frauen und werdende Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen werden und bei denen der Bezug von Kurzarbeitergeld in den Bemessungszeitraum des Elterngeldes gem. § 2 BEEG i.V.m. § 2b BEEG fallen wird;
- Beschäftigte in Altersteilzeit;
- Geringfügig Beschäftigte;
- Arbeitnehmer*innen, bei denen die persönlichen Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld nicht vorliegen.
HBS-Datenbank-Nr: 100100 /792
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