http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.2 | Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden |
| 2.2.1 |
Umfang und Verteilung der Arbeitszeit
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2020 |
| Umfang der Kurzarbeit/Verteilung der Arbeitszeit Gesellschaft und Betriebsrat vereinbaren rechtzeitig, spätestens 3 Arbeitstage vor Beginn des nachfolgenden Kurzarbeitsmonats, Bereich, Lage, Umfang, Beginn und Dauer der Kurzarbeit. Die Details werden jeweils in der Anlage 1 dokumentiert. Die wöchentliche Arbeitszeit kann in den in Anlage 1 definierten Bereichen bis zu null Stunden abgesenkt werden. Der Arbeitsausfall muss ganztägig erfolgen, d.h. die reduzierte wöchentliche Arbeitszeit wird in der Regel an 4 oder weniger Tagen erbracht. Ausnahmen sind mit dem Betriebsrat zu vereinbaren. Es ist organisatorisch sicherzustellen, dass die Funktionsfähigkeit einzelner Bereiche nicht gefährdet wird. Die Gesellschaft informiert die zuständigen Betriebsräte monatlich an den jeweiligen Standorten über die gesamtheitliche Entwicklung des Auftragsbestandes und die Geschäftsentwicklung und die sich daraus ergebenden Anpassungsbedarfe der in Anlage 1 definierten betroffenen Bereiche sowie Lage, Umfang, Beginn und Dauer der Kurzarbeit. Ggf. erforderliche Anpassungen der Anlage 1 sind mit dem jeweils zuständigen Betriebsrat zu vereinbaren. Die Festlegung des Umfangs der Kurzarbeit kann durch- die Definition bestimmter festgelegter Kurzarbeitstage oder lediglich - die Bestimmung des Umfangs an monatlichen Kurzarbeitstagenerfolgen. Eine entsprechende Information über festgelegte Kurzarbeitstage an die Belegschaft erfolgt unverzüglich. Die Festlegung erfolgt zum Monatsanfang. Der Betriebsrat wird über die Festlegung informiert. Bei der Festlegung sind folgende Parameter zu prüfen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen: - Festlegung der Kurzarbeit in ganzen Schichten oder Tagen in Abhängigkeit von der tatsächlichen Auslastungssituation und den betriebsorganisatorischen Notwendigkeiten - Herausnahme von Schichten und Tagen vom Wochenende her - Wenn die Festlegung ganzer Schichten oder Tage nicht möglich ist, erfolgt eine individuelle Festlegung der Kurzarbeitstage. Die Festlegung von individuellen Kurzarbeitstagen kann durch Vereinbarung des Vorgesetzten mit dem Arbeitnehmer erfolgen - Grundsätzlich ist bei der Festlegung von Kurzarbeitstagen auf eine möglichst gleichmäßige Kurzarbeitsbelastung aller betroffenen Beschäftigten zu achten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /782 |
| Textauszug 5 von 6 | « vorheriger | nächster » |