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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

2.2 Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden
2.2.1 Umfang und Verteilung der Arbeitszeit

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2020
Vertragliche Einzelfallregelungen bei Teilzeitkräften sind individuell und angemessen zu berücksichtigen. Die individuelle Arbeitszeit von Teilzeitkräften darf im monatlichen Durchschnitt dabei 20 Stunden pro Woche nicht unterschreiten.
Entsprechend der Auftragslage wird die Notwendigkeit der vorgenannten Kurzarbeitstage geprüft. Sollten Arbeitnehmer aus der Einteilung zu Kurzarbeitstagen herausgenommen werden, erfolgt die Ankündigung dieser Maßnahme mit einer Mindestankündigungsfrist von spätestens 24 h vor der erforderlichen Arbeitsaufnahme. Bei einer notwendigen Arbeitsaufnahme in der Frühschicht muss die Ankündigung spätestens bis 08:00 Uhr des Vortages erfolgen. Die Ankündigung erfolgt telefonisch. Die gesetzlichen Mindestanforderungen zur Gewährung von Kurzarbeitergeld sind hierbei zwingend zu berücksichtigen.
HBS-Datenbank-Nr: 100100 /782
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