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| 2.2 | Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden |
| 2.2.2 |
Überstunden, Outsourcing, Auftragsvergabe
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landwirtschaft 2020 |
| Überstunden und Auftragsvergabe Für Arbeitnehmer*innen, die in Kurzarbeit beschäftigt werden, dürfen Überstunden nur in dringenden Ausnahmefällen angeordnet werden. Die Anordnung bedarf in jedem Fall der Zustimmung des Betriebsrates. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 87 BetrVG bleiben im Übrigen unberührt. Während des Kurzarbeitszeitraums werden keine Aufträge, die auch im Betrieb erledigt werden können, an auswärtige Unternehmen vergeben. Als auswärtige Unternehmen gelten auch gesellschaftlich verbundene Unternehmen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /792 |
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