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| 2.2 | Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden |
| 2.2.3 |
Arbeitszeitkonten
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2020 |
| Auflösung des Arbeitszeitguthabens Das Arbeitszeitguthaben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist im Sinne des § 96 SGB III Ziff. 4 (2. Abs.) einzubringen, insoweit es - nicht länger als ein Jahr bestand, - 50 Stunden nicht übersteigt, die einen erkennbaren Ansparungsgrund (z.B. längerer Familienaufenthalt im Ausland) haben. Über die Einbringungspflicht entscheidet im Zweifelsfall die Agentur für Arbeit. Sollte es [...] neue gesetzliche Rahmenbedingungen oder Änderungen geben, werden diese rückwirkend Anwendung finden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /789 |
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