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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

2.2 Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden
2.2.3 Arbeitszeitkonten

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2019
Urlaub - Arbeitszeitkonten - T-ZUG [Tarifliches Zusatzgeld] - Regelungen zur Arbeitszeit
Soweit Arbeitnehmern vor Beginn der Kurzarbeit Urlaub, Inanspruchnahme von Zeitkonto oder die Inanspruchnahme der sogenannten "T-ZUG-Tage" gewährt wurde, so gilt diese Gewährung auch für den Kurzarbeitszeitraum. Die Regelungen der Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit gelten unverändert fort, soweit sich aus dieser Betriebsvereinbarung nichts anderes ergibt. Mit Ende der Kurzarbeit gelten wieder die einschlägigen betrieblichen Regelungen zur Lage der Arbeitszeit in den vor Beginn der Kurzarbeit maßgeblichen Fassungen. Die Gesellschaft stellt sicher, dass Arbeitnehmer in Altersteilzeit, die an Schließungstagen kein Zeitkonto oder Urlaub in Anspruch nehmen, entsprechend ihrer Fähigkeiten und beruflichen Erfahrungen im Betrieb eingesetzt werden (z.B. Teilnahme an 5-S-Workshops, Betreuung von Auszubildenden). Diese Einsätze können auch außerhalb ihrer Stammkostenstelle/Abteilung im gesamten jeweiligen Werk stattfinden.
HBS-Datenbank-Nr: 100100 /782
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