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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

2.2 Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden
2.2.4 Urlaub

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Landwirtschaft 2020
Urlaub
- Aus dem Vorjahr übertragener Urlaub ist bis zum 31.03.2020 zu gewähren.
- Die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer*innen können während der Kurzarbeit Urlaub nehmen. Der Urlaub ist zu gewähren, soweit der Urlaubsantrag spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Urlaubsbeginn beantragt wird und keine dringenden betrieblichen Belange entgegenstehen. Arbeitnehmer*innen, denen vor Abschluss dieser Betriebsvereinbarung Urlaub gewährt wurde, sind für die Dauer des gewährten Urlaubs von der Kurzarbeit ausgenommen.
HBS-Datenbank-Nr: 100100 /792
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