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| 2.3 | Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates |
| 2.3.2 |
Information des Betriebsrats und Mitbestimmung
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| - Verbessert sich die Auslastung (Auftragslage), kann die Kurzarbeit mit Zustimmung des örtlichen Betriebsrats beendet oder der Umfang der Kurzarbeit angepasst werden. - Besteht die Notwendigkeit, die Kurzarbeit zu verlängern, so bedarf es der erneuten Vereinbarung mit dem örtlichen Betriebsrat. Bei betriebsratslosen Betrieben wird der Gesamtbetriebsrat über das Vorhaben informiert. - Ist in Eil- oder Notfällen oder aus sonstigen betrieblichen Gründen eine Ausweitung der Kurzarbeit notwendig, bedarf es hierzu einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat. Bei betriebsratslosen Betrieben wird der Gesamtbetriebsrat über das Vorhaben informiert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /783 |
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