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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

2.3 Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates
2.3.2 Information des Betriebsrats und Mitbestimmung

Es gibt hierzu 15 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020
- Verbessert sich die Auslastung (Auftragslage), kann die Kurzarbeit mit Zustimmung des örtlichen Betriebsrats beendet oder der Umfang der Kurzarbeit angepasst werden.
- Besteht die Notwendigkeit, die Kurzarbeit zu verlängern, so bedarf es der erneuten Vereinbarung mit dem örtlichen Betriebsrat. Bei betriebsratslosen Betrieben wird der Gesamtbetriebsrat über das Vorhaben informiert.
- Ist in Eil- oder Notfällen oder aus sonstigen betrieblichen Gründen eine Ausweitung der Kurzarbeit notwendig, bedarf es hierzu einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat. Bei betriebsratslosen Betrieben wird der Gesamtbetriebsrat über das Vorhaben informiert.
HBS-Datenbank-Nr: 100100 /783
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