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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

2.3 Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates
2.3.2 Information des Betriebsrats und Mitbestimmung

Es gibt hierzu 15 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020
Änderung und Beendigung der Kurzarbeit
- Erfordert die Geschäftslage eine Veränderung der Arbeitszeit, wird sie unter Mitbestimmung des Betriebsrates entsprechend angepasst.
- Sollte sich die Auftragslage überraschend wesentlich verbessern, so wird nur mit Zustimmung des Betriebsrates die Kurzarbeit vorzeitig beendet.
- Über Verlängerungen der Kurzarbeit über den in Ziff. 4 dieser Vereinbarung genannten Zeitraum hinaus muss mit dem Betriebsrat eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber hat den betroffenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Verlängerung der Kurzarbeit bekanntzugeben.
HBS-Datenbank-Nr: 100100 /790
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