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| 2.3 | Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates |
| 2.3.2 |
Information des Betriebsrats und Mitbestimmung
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Änderung und Beendigung der Kurzarbeit - Erfordert die Geschäftslage eine Veränderung der Arbeitszeit, wird sie unter Mitbestimmung des Betriebsrates entsprechend angepasst. - Sollte sich die Auftragslage überraschend wesentlich verbessern, so wird nur mit Zustimmung des Betriebsrates die Kurzarbeit vorzeitig beendet. - Über Verlängerungen der Kurzarbeit über den in Ziff. 4 dieser Vereinbarung genannten Zeitraum hinaus muss mit dem Betriebsrat eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber hat den betroffenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Verlängerung der Kurzarbeit bekanntzugeben. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /790 |
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