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| 2.3 | Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates |
| 2.3.2 |
Information des Betriebsrats und Mitbestimmung
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landwirtschaft 2020 |
| Vorzeitige Beendigung oder Verlängerung oder Veränderung der Kurzarbeit - Sollten sich Änderungen gegenüber den Kurzarbeitsplanungen ergeben, hat der/die Arbeitgeber*in den Betriebsrat unverzüglich zu unterrichten, damit die Betriebsvereinbarung den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst werden kann. Eine Anpassung der Anlagen 1 und 2 hat zu erfolgen. - Ist in Eil - oder Notfällen oder aus sonstigen betrieblichen Gründen die Überschreitung der Kurzarbeit notwendig, bedarf es hierzu einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /792 |
| Textauszug 14 von 15 | « vorheriger | nächster » |