Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

2.3 Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates
2.3.2 Information des Betriebsrats und Mitbestimmung

Es gibt hierzu 15 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Landwirtschaft 2020
Vorzeitige Beendigung oder Verlängerung oder Veränderung der Kurzarbeit
- Sollten sich Änderungen gegenüber den Kurzarbeitsplanungen ergeben, hat der/die Arbeitgeber*in den Betriebsrat unverzüglich zu unterrichten, damit die Betriebsvereinbarung den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst werden kann. Eine Anpassung der Anlagen 1 und 2 hat zu erfolgen.
- Ist in Eil - oder Notfällen oder aus sonstigen betrieblichen Gründen die Überschreitung der Kurzarbeit notwendig, bedarf es hierzu einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat.
HBS-Datenbank-Nr: 100100 /792
Textauszug 14 von 15 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen