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| 2.3 | Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates |
| 2.3.2 |
Information des Betriebsrats und Mitbestimmung
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Information des Betriebsrates - Der Betriebsrat wird in der zweiwöchentlichen Besprechung über die Entwicklung des Auftragsbestandes umfassend anhand von Unterlagen informiert. Dabei werden dem Betriebsrat insbesondere folgende Unterlagen vorgelegt: Beschäftigungsstand, Auftragsbestand, Umsatz. - Der Betriebsrat nimmt an allen Gesprächen der Geschäftsleitung mit der Agentur für Arbeit teil. Ihm werden alle Unterlagen und Erklärungen, die die Agentur für Arbeit erhält, ebenfalls zur Verfügung gestellt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /790 |
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