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| 2.3 | Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates |
| 2.3.2 |
Information des Betriebsrats und Mitbestimmung
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Kontakt mit der Agentur für Arbeit Der zuständige Betriebsrat - ist berechtigt, mit zwei Mitgliedern an allen Gesprächen von [der Firma] mit der Agentur für Arbeit teilzunehmen. - wird über bevorstehende Termine rechtzeitig informiert, erhält von allen Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit der Arbeitsagentur eine Kopie und - wird erforderliche Stellungnahmen an die Agentur für Arbeit unverzüglich zur Verfügung stellen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /786 |
| Textauszug 4 von 15 | « vorheriger | nächster » |