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| 2.3 | Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates |
| 2.3.2 |
Information des Betriebsrats und Mitbestimmung
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2020 |
| Information an den Betriebsrat Der BR wird in wöchentlichen Besprechungen über die Entwicklung umfassend anhand von Unterlagen informiert. Dem Betriebsrat werden dabei insbesondere nachfolgende Unterlagen vorgelegt: Beschäftigungsstand, Auftragsbestand, Lagerbestand, Umsatz, Produktion im Vergleich zu den letzten Monaten und den gleichen Monaten der beiden letzten Jahre. Nach Beendigung der Kurzarbeitsperiode erfolgt die Information entsprechend Ziffer 1 einmal monatlich. Auf den Termin haben sich Geschäftsleitung und Betriebsrat zu verständigen. Es ist zu beachten, dass die Betriebsratsmitglieder bei erforderlichen Betriebsratsaufgaben nicht an die vorgegebene Kurzarbeitszeit gehalten sind, sondern auch außerhalb der Kurzarbeit Betriebsratsaufgaben erledigen können. § 37 Abs. 2, 3 BetrVG bleibt durch die Kurzarbeit unberührt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /789 |
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