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| 2.3 | Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates |
| 2.3.2 |
Information des Betriebsrats und Mitbestimmung
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2020 |
| Kontakt mit der Agentur für Arbeit Der Betriebsrat ist berechtigt, an allen Gesprächen der Geschäftsleitung mit der Agentur für Arbeit teilzunehmen. Die Geschäftsleitung hat dem Betriebsrat von allen Mitteilungen und Informationen an die Bundesagentur für Arbeit eine Kopie zu überlassen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /789 |
| Textauszug 6 von 15 | « vorheriger | nächster » |