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| 2.3 | Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates |
| 2.3.2 |
Information des Betriebsrats und Mitbestimmung
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Ist in Eil- oder Notfällen oder aus sonstigen betrieblichen Gründen eine Ausweitung der Kurzarbeit notwendig, bedarf es hierzu einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat. Bei betriebsratslosen Betrieben wird der Gesamtbetriebsrat über das Vorhaben informiert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /783 |
| Textauszug 7 von 15 | « vorheriger | nächster » |