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| 2.3 | Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates |
| 2.3.2 |
Information des Betriebsrats und Mitbestimmung
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Information des Betriebsrates - Der örtliche Betriebsrat wird wöchentlich schriftlich über die Entwicklung der Tischgastzahlen sowie der Auftragslage umfassend anhand von Unterlagen informiert. - Der örtliche Betriebsrat nimmt an allen Gesprächen der Geschäftsleitung mit der Agentur für Arbeit teil. Ihm werden alle Unterlagen und Erklärungen, die die Agentur für Arbeit erhält, ebenfalls zur Verfügung gestellt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /783 |
| Textauszug 8 von 15 | « vorheriger | nächster » |