Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

2.3 Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates
2.3.3 Einigungsstelle

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020
Einigungsstelle
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung über die Auslegung, Anwendung und Durchführung dieser Vereinbarung entscheidet, sofern keine Einigung erzielt werden kann, die Einigungsstelle verbindlich gemäß § 76 Abs. 5 BetrVG.
HBS-Datenbank-Nr: 100100 /790
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