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| 2.3 | Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates |
| 2.3.3 |
Einigungsstelle
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Einigungsstelle Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung über die Auslegung, Anwendung und Durchführung dieser Vereinbarung entscheidet, sofern keine Einigung erzielt werden kann, die Einigungsstelle verbindlich gemäß § 76 Abs. 5 BetrVG. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /790 |
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