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| 2.4 | Entgelt |
| 2.4.1 |
Zahlung des Kurzarbeitsgeldes
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Zahlung von Kurzarbeitergeld - [Die Firma] stellt unverzüglich bei der für den betroffenen Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit die erforderlichen Anträge zur Gewährung von Kurzarbeitergeld. - Das Kurzarbeitergeld wird von [der Firma] im üblichen Lohn- und Gehaltsabrechnungszeitraum abgerechnet und an die Mitarbeiter ausbezahlt. - Sollte die Agentur für Arbeit die Zahlung von Kurzarbeitergeld aus einem von [der Firma] zu vertretenden Grund ablehnen, so zahlt [die Firma] an die Mitarbeiter die volle Arbeitsvergütung während der Kurzarbeitszeit, unabhängig von einem tatsächlichen Arbeitskraft-Angebot des Mitarbeiters. Dies gilt nicht, wenn das Verschulden bei dem betroffenen Mitarbeiter liegt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /786 |
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