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| 2.4 | Entgelt |
| 2.4.1 |
Zahlung des Kurzarbeitsgeldes
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Zahlung von Kurzarbeitergeld - [Die Firma] zeigt der Agentur für Arbeit die Kurzarbeit unverzüglich an und stellt fristgerecht die erforderlichen Anträge zur Gewährung von Kurzarbeitergeld. Der örtliche Betriebsrat erhält eine Kopie der Anzeige. Für betriebsratslose Betriebe erhält der Gesamtbetriebsrat die Anzeigen. - Das Kurzarbeitergeld wird um einen Monat versetzt zu den regelmäßigen betriebsüblichen Zahlungsterminen ausgezahlt. Dies gilt unabhängig von dem Zahlungszeitpunkt durch die Agentur für Arbeit. - Verweigert die Agentur für Arbeit die Zahlung von Kurzarbeitergeld aus einem von [der Firma] zu vertretenden Grund, so ist die volle Arbeitsvergütung - berechnet auf Basis der nicht reduzierten Arbeitszeit - während der Kurzarbeit von [der Firma] zu zahlen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /783 |
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