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| 2.4 | Entgelt |
| 2.4.1 |
Zahlung des Kurzarbeitsgeldes
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2020 |
| Zahlung von Kurzarbeitergeld Die Gesellschaft stellt bei der zuständigen Agentur für Arbeit die erforderlichen Anträge zur Gewährung von Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld wird mit der üblichen Entgeltabrechnung abgerechnet.Sollte die Agentur für Arbeit die Zahlung von Kurzarbeitergeld aus einem von der Gesellschaft zu vertretenden Grund ablehnen, so ist die Vergütung in Höhe des Kurzarbeitergeldes für die Kurzarbeitszeit zu zahlen. Um die gesetzlichen Mindestanforderungen zur Gewährung von Kurzarbeitergeld einzuhalten, sind mindestens 3 Kurzarbeitstage pro Monat und Arbeitnehmer zwingend. Tarifliche Leistungen und Einmalzahlungen werden entsprechend der tariflichen und/oder gesetzlichen Bestimmungen geleistet. Tarifvertragliche Mehrarbeit wird grundsätzlich in den betroffenen Bereichen während der gesamten Dauer der Kurzarbeit weder angeordnet noch vergütet. Ausnahmeregelungen (z.B. Notfälle, größere Schadensereignisse und außergewöhnliche Vorfälle) sind möglich und gesondert nach dem betriebsüblichen Verfahren zu vereinbaren. In diesen Ausnahmefällen wird die geleistete Mehrarbeit einschließlich der tarifvertraglichen Zuschläge in Zeit vergütet und ist bis zum jeweiligen Monatsende wieder auszugleichen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /782 |
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