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Alle Rechte vorbehalten
| 2.4 | Entgelt |
| 2.4.2 |
Weitere Gehaltsansprüche
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2020 |
| Sonstige Gehaltsansprüche Die von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter erhalten vom Arbeitgeber monatlich die der verkürzten Arbeitszeit entsprechende Vergütung. Sollte die Agentur für Arbeit - gleich aus welchem Grund - die Zahlung von Kurzarbeitergeld ablehnen, wird den von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitern während der Kurzarbeitszeit die volle Vergütung gezahlt. Während der Kurzarbeit wird bei folgenden Tatbeständen der Anspruch so berechnet, als würde nicht kurzgearbeitet: - Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld - Entgelt für gesetzliche Feiertage - Vermögenswirksame Leistungen - Weihnachtsgeld - Sonstige Sonderzahlungen - Beiträge zur betrieblichen und tariflichen Altersvorsorge - Geldzahlungen für Freischichten - Tarifliche Jahresleistungen Der Anspruch auf Freischichten wird durch die Kurzarbeit nicht berührt.Soweit nach Beendigung der Kurzarbeit die Höhe der Leistungen (z.B. Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung) von Zeiträumen abhängt, in denen Kurzarbeit geleistet wurde, werden die Leistungen berechnet, als wenn keine Kurzarbeit eingeführt worden wäre. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /788 |
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