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Alle Rechte vorbehalten
| 2.4 | Entgelt |
| 2.4.2 |
Weitere Gehaltsansprüche
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Während der Kurzarbeit werden folgende Vergütungsbestandteile so berechnet, als wäre normal gearbeitet worden: - Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld sowie Weihnachtsgeld, - Tarifliche, betriebliche und/oder individuelle Sonderzahlungen, sofern diese nicht das Entgelt berühren - vermögenswirksame Leistungen, - Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen und/oder tariflichen Altersvorsorge - Entschädigungspflichtige Arbeitsverhinderungen - 13. Monatseinkommen (Sonderzahlung) und Entgeltausfall an gesetzlichen Feiertagen während der Kurzarbeitsphase werden so berechnet, als wäre die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit gearbeitet worden. - Die Gehaltsabrechnung erhält eine Aufschlüsselung zwischen Ist-Arbeitsentgelt (reduziertes Arbeitsentgelt für die während Kurzarbeit tatsächlich erbrachte Arbeit) und des Kurzarbeitergelds sowie der in Summe abgeführten gesetzlichen Abzüge. Der Anspruch auf Freischichten oder Freizeitausgleich wird durch die Kurzarbeit weder reduziert noch während dieser Zeit erfüllt sowie alle anderen tarifvertraglichen oder vertraglichen Leistungen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /783 |
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