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| 2.4 | Entgelt |
| 2.4.3 |
Aufstockung
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2020 |
| Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (Aufstockung) Der Arbeitgeber gewährt den Arbeitnehmern bis Ende Mai 2020 eine Ausgleichszahlung von 10 % des Unterschiedsbetrags zwischen ihrem bisherigen durchschnittlichen Nettoeinkommen und dem tatsächlichen Nettoeinkommen bei Kurzarbeit einschließlich Kurzarbeitergeld. Der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wird zusammen mit der üblichen Lohnzahlung ausgezahlt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /787 |
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