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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

2.4 Entgelt
2.4.3 Aufstockung

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2020
Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (Aufstockung)
Der Arbeitgeber gewährt den Arbeitnehmern bis Ende Mai 2020 eine Ausgleichszahlung von 10 % des Unterschiedsbetrags zwischen ihrem bisherigen durchschnittlichen Nettoeinkommen und dem tatsächlichen Nettoeinkommen bei Kurzarbeit einschließlich Kurzarbeitergeld. Der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wird zusammen mit der üblichen Lohnzahlung ausgezahlt.
HBS-Datenbank-Nr: 100100 /787
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