Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

2.4 Entgelt
2.4.3 Aufstockung

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020
Aufstockungsbetrag zum Kurzarbeitergeld
Die Vergütung für Zeiträume von Kurzarbeit erfolgt auf Basis der Leistungen der Agentur für Arbeit. Soziale Belange der Beschäftigten sind bei der Verteilung der Kurzarbeit auf die einzelnen Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Die Parteien sind sich einig, dass eine Aufstockung der Leistungen der Agentur für Arbeit (Kurzarbeitergeld) auf 80 % des Nettogehalts erfolgt.
HBS-Datenbank-Nr: 100100 /783
Textauszug 4 von 5 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen