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| 2.4 | Entgelt |
| 2.4.3 |
Aufstockung
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Aufstockungsbetrag zum Kurzarbeitergeld Die Vergütung für Zeiträume von Kurzarbeit erfolgt auf Basis der Leistungen der Agentur für Arbeit. Soziale Belange der Beschäftigten sind bei der Verteilung der Kurzarbeit auf die einzelnen Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Die Parteien sind sich einig, dass eine Aufstockung der Leistungen der Agentur für Arbeit (Kurzarbeitergeld) auf 80 % des Nettogehalts erfolgt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /783 |
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