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| 2.4 | Entgelt |
| 2.4.4 |
Nebentätigkeiten
Es gibt hierzu 1 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2020 |
| Nebentätigkeit Eine Tätigkeit in einem Nebenarbeitsverhältnis, welches bereits besteht, darf in der Zeit der Kurzarbeit im Umfang ausgeweitet werden. Dieses ist [der Firma] anzuzeigen. Die Vergütung der Erweiterung wird von dem Aufstockungsbeitrag nach Zif. 10 abgezogen. Wird in der Zeit der Kurzarbeit ein neues Nebenarbeitsverhältnis begründet, so ist auch dieses der [Firma] anzuzeigen. Die Vergütung ist in vollem Umfang auf das Kurzarbeitergeld anzurechnen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /789 |
| Textauszug 1 von 1 |