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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

2.4 Entgelt
2.4.4 Nebentätigkeiten

Es gibt hierzu 1 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2020
Nebentätigkeit
Eine Tätigkeit in einem Nebenarbeitsverhältnis, welches bereits besteht, darf in der Zeit der Kurzarbeit im Umfang ausgeweitet werden. Dieses ist [der Firma] anzuzeigen. Die Vergütung der Erweiterung wird von dem Aufstockungsbeitrag nach Zif. 10 abgezogen.
Wird in der Zeit der Kurzarbeit ein neues Nebenarbeitsverhältnis begründet, so ist auch dieses der [Firma] anzuzeigen. Die Vergütung ist in vollem Umfang auf das Kurzarbeitergeld anzurechnen.
HBS-Datenbank-Nr: 100100 /789
Textauszug 1 von 1


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