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| 2.5 | Beschäftigungssicherung |
| 2.5.1 |
Betriebsbedingte Kündigungen
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| In von Kurzarbeit betroffenen Betrieben sind bis zum 31.05.2020 betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Zulässig bleiben auch in diesem Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen, die infolge einer Kundeninsolvenz oder nach einer Vertragskündigung durch den Kunden ausgesprochen werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /786 |
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