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| 2.5 | Beschäftigungssicherung |
| 2.5.1 |
Betriebsbedingte Kündigungen
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Kündigungen Betriebsbedingte Kündigungen werden während der Kurzarbeit und in einem Zeitraum von drei Monaten nach Beendigung der Kurzarbeit nicht ausgesprochen. Unberührt bleiben Kündigungen aus personen- und verhaltensbedingten Gründen. Des Weiteren sind betriebsbedingte Kündigungen, die aufgrund des abgeschlossenen Interessenausgleichs und Sozialplans vom 18.09.2019 ausgesprochen werden, weiterhin möglich. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /783 |
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