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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

2.6 Abschließende Regelungen
2.6.1 Laufzeit der Vereinbarung, Verlängerung, vorzeitiges Ende, Schlussbestimmungen

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2020
Veränderung und Beendigung der Kurzarbeit
Verbessert sich die Situation, kann die Kurzarbeit mit Zustimmung des Betriebsrates beendet oder der Umfang der Kurzarbeit geändert werden.Besteht die Notwendigkeit, die Kurzarbeit zu verlängern, bedarf es der erneuten Vereinbarung mit dem Betriebsrat unter Beachtung der tariflichen Ankündigungsfristen.
Ist in Eil- oder Notfällen oder sonstigen betriebsbedingten Gründen die Überschreitung der Kurzarbeit notwendig, bedarf es hierzu einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat.
Eine Unterbrechung, Ausweitung, Verlängerung oder vorzeitige Beendigung der Kurzarbeit ist nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich.
HBS-Datenbank-Nr: 100100 /788
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