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| 2.6 | Abschließende Regelungen |
| 2.6.1 |
Laufzeit der Vereinbarung, Verlängerung, vorzeitiges Ende, Schlussbestimmungen
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2020 |
| Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig oder lückenhaft sein oder im Widerspruch zu tariflichen oder gesetzlichen Regelungen stehen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Die unwirksame oder in Widerspruch stehende Regelung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen, die dem Willen der Betriebsparteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine eventuelle Regelungslücke. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /787 |
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