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| 2.6 | Abschließende Regelungen |
| 2.6.1 |
Laufzeit der Vereinbarung, Verlängerung, vorzeitiges Ende, Schlussbestimmungen
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Veränderung der Kurzarbeitsperiode Sollte sich in von Kurzarbeit betroffenen Betrieben die Auftragslage überraschend verbessern, kann die Kurzarbeit durch [die Firma] kurzzeitig beendet werden. Besteht die Notwendigkeit, die Kurzarbeit über den vereinbarten Zeitraum hinaus zu verlängern oder zu verändern, ist mit dem jeweils zuständigen Betriebsrat vorher eine entsprechende Vereinbarung über die Verlängerung/Veränderung abzuschließen und dies den Mitarbeitern unverzüglich bekannt zu geben. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /786 |
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