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| 2.6 | Abschließende Regelungen |
| 2.6.1 |
Laufzeit der Vereinbarung, Verlängerung, vorzeitiges Ende, Schlussbestimmungen
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2020 |
| Sollte sich die Auftragslage verbessern, kann die Kurzarbeit nach Zustimmung des Betriebsrats vorzeitig beendet werden. Besteht die Notwendigkeit, die Kurzarbeit über den vereinbarten Zeitraum hinaus zu verlängern, ist mit dem Betriebsrat vorher eine entsprechende Vereinbarung unter Beachtung der tarifvertraglichen Ankündigungsfristen abzuschließen und den Arbeitnehmern danach unverzüglich bekannt zu geben. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /789 |
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