http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.6 | Abschließende Regelungen |
| 2.6.1 |
Laufzeit der Vereinbarung, Verlängerung, vorzeitiges Ende, Schlussbestimmungen
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Änderung und Beendigung der Kurzarbeit Die Kurzarbeit endet mit Ablauf des in § 2, spätestens mit Ablauf des in § 12 genannten Zeitraums. [Die Firma] ist in Absprache mit dem örtlichen Betriebsrat berechtigt, die Kurzarbeit mit einer Ankündigungsfrist von zwei Arbeitstagen ganz oder teilweise zu beenden. Bei betriebsratslosen Betrieben wird der Gesamtbetriebsrat über das Vorhaben informiert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /783 |
| Textauszug 5 von 8 | « vorheriger | nächster » |