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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

2.6 Abschließende Regelungen
2.6.1 Laufzeit der Vereinbarung, Verlängerung, vorzeitiges Ende, Schlussbestimmungen

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020
Änderung und Beendigung der Kurzarbeit
Die Kurzarbeit endet mit Ablauf des in § 2, spätestens mit Ablauf des in § 12 genannten Zeitraums. [Die Firma] ist in Absprache mit dem örtlichen Betriebsrat berechtigt, die Kurzarbeit mit einer Ankündigungsfrist von zwei Arbeitstagen ganz oder teilweise zu beenden. Bei betriebsratslosen Betrieben wird der Gesamtbetriebsrat über das Vorhaben informiert.
HBS-Datenbank-Nr: 100100 /783
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