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| 2.6 | Abschließende Regelungen |
| 2.6.1 |
Laufzeit der Vereinbarung, Verlängerung, vorzeitiges Ende, Schlussbestimmungen
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landwirtschaft 2020 |
| Inkrafttreten und Geltungsdauer - Diese Betriebsvereinbarung beginnt und endet mit Beginn bzw. Ablauf der Kurzarbeitsphase nach dieser Vereinbarung. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. - Soweit Betriebsvereinbarungen, insbesondere betriebliche Arbeitszeitregelungen, den Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung entgegenstehen, werden sie für die Dauer insoweit und für die Dauer der Kurzarbeit außer Kraft gesetzt. Schlussbestimmungen Sollte eine Vorschrift dieser Betriebsvereinbarung nicht geltendem Recht entsprechen, so ist die Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung insgesamt nicht berührt. Die unwirksame oder im Widerspruch stehende Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der ersetzenden Regelung gewollten möglichst nahekommt. Gleiches gilt für eine eventuelle Regelungslücke. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /792 |
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