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| 2.6 | Abschließende Regelungen |
| 2.6.1 |
Laufzeit der Vereinbarung, Verlängerung, vorzeitiges Ende, Schlussbestimmungen
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2020 |
| Schlussbestimmung Die Wirkung der Betriebsvereinbarung endet mit Ausnahme der Ziffern § 7 und § 8(2) mit Beendigung der Kurzarbeit. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /790 |
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