Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Werk- und Dienstverträge

1.3 Fremdleistungsplanung
1.3.1 Personalplanung

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2015
Die Arbeitgeberin erstellt bis spätestens Ende Februar des laufenden Jahres schriftlich eine Planung über den Einsatz von Personen im Rahmen eines Werkvertrages, die sie mit dem Betriebsrat im Sinne von § 92 Abs. 1 BetrVG, berät.
Der Betriebsrat kann gemäß § 92a BetrVG Vorschläge zur Beschäftigungssicherung unterbreiten, die bei der Planung des Einsatzes von Personen im Rahmen eines Werkvertrages berücksichtigt werden.
HBS-Datenbank-Nr: 010900 /291
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