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| 1.3 | Fremdleistungsplanung |
| 1.3.1 |
Personalplanung
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2015 |
| Die Arbeitgeberin erstellt bis spätestens Ende Februar des laufenden Jahres schriftlich eine Planung über den Einsatz von Personen im Rahmen eines Werkvertrages, die sie mit dem Betriebsrat im Sinne von § 92 Abs. 1 BetrVG, berät. Der Betriebsrat kann gemäß § 92a BetrVG Vorschläge zur Beschäftigungssicherung unterbreiten, die bei der Planung des Einsatzes von Personen im Rahmen eines Werkvertrages berücksichtigt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010900 /291 |
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