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| 1.3 | Fremdleistungsplanung |
| 1.3.1 |
Personalplanung
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Anonym 0 |
| Personalplanung: Grundlage für die Entscheidung zum Einsatz von Fremdfirmenbeschäftigten bildet die zwischen Gesamtbetriebsrat und Geschäftsleitung abgestimmte Personal-, Personalbedarfs- sowie Personaleinsatzplanung des Unternehmens, die einmal jährlich durchgeführt wird (Oktober/November für das Folgejahr). In Mitarbeitergesprächen und im Prozess [...] ist bei den Stammmitarbeiter/innen abzufragen, welche Fachaufgaben sie in ihrem Aufgabenspektrum erwarten. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Personalplanung für alle Gewerke [...] jährlich aufzustellen bzw. weiterzuentwickeln und dem Gesamtbetriebsrat unaufgefordert jeweils bis November für das Folgejahr über mindestens 3 Jahre vorzuschlagen. Die Beratung darüber findet bis Ende Januar statt. Die Planung erfordert die Zustimmung des Gesamtbetriebsrates. Dabei ist sicherzustellen, dass durch die Fremdvergabe keine Stammarbeitsplätze gefährdet werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080230 /85 |
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