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| 1.3 | Fremdleistungsplanung |
| 1.3.3 |
Abgrenzung zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2015 |
| Um bei der Vergabe von Aufträgen eine klare Abgrenzung zwischen Dienstleistungs- und Werkverträgen einerseits und der Personalgestellung (Arbeitnehmerüberlassung) andererseits sicherzustellen, schließt die [Firma] vorsorglich keine Werk- und Dienstleistungsverträge mit konzernfremden Unternehmen oder deren Tochtergesellschaften ab, deren wesentlicher Geschäftszweck Personaldienstleistungen sind (sog. Leiharbeitsfirmen). |
| HBS-Datenbank-Nr: 010900 /279 |
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