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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Werk- und Dienstverträge

1.3 Fremdleistungsplanung
1.3.3 Abgrenzung zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2015
Um bei der Vergabe von Aufträgen eine klare Abgrenzung zwischen Dienstleistungs- und Werkverträgen einerseits und der Personalgestellung (Arbeitnehmerüberlassung) andererseits sicherzustellen, schließt die [Firma] vorsorglich keine Werk- und Dienstleistungsverträge mit konzernfremden Unternehmen oder deren Tochtergesellschaften ab, deren wesentlicher Geschäftszweck Personaldienstleistungen sind (sog. Leiharbeitsfirmen).
HBS-Datenbank-Nr: 010900 /279
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