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| 1.4 | Begrenzung der Fremdvergabe |
| 1.4.1 |
Verbot
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 1994 |
| Leistungen bzw. Aufgabenstellungen können aus folgenden Gründen an Fremdfirmen vergeben werden: - für Aufgaben, die sporadisch und unregelmäßig anfallen und die zu ihrer Durchführung Spezialisten erfordern und das erforderliche Know-how bei [der Firma] nicht gegeben ist. - für den Einsatz von Spezialwerkzeugen, -geräten und -maschinen, die bei [der Firma] aufgrund der mangelnden Stetigkeit nicht vorgehalten werden. - zur Durchführung von Investitionen und Großreparaturen. - für die Bewältigung von unregelmäßig und nicht planbar anfallenden Arbeitsspitzen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080230 /43 |
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