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| 1.4 | Begrenzung der Fremdvergabe |
| 1.4.4 |
Einsatzbereiche für Werk- und Dienstverträge
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 1994 |
| Gründe für die Fremdvergabe Leistungen bzw. Aufgabenstellungen können aus folgenden Gründen an Fremdfirmen vergeben werden: - Für Aufgaben, die sporadisch und unregelmäßig anfallen und die zu ihrer Durchführung Spezialisten erfordern und das erforderliche Know-how bei [der Firma] nicht gegeben ist. - Für den Einsatz von Spezialwerkzeugen, -geräten und -maschinen, die bei [der Firma] aufgrund der mangelnden Stetigkeit nicht vorgehalten werden. - Zur Durchführung von Investitionen und Großreparaturen. - Für die Bewältigung von unregelmäßig und nicht planbar anfallenden Arbeitsspitzen. - Für Aufgaben, die von Fremdfirmen wirtschaftlich ausgeführt werden können. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080230 /43 |
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